Mit Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2020 wird die nachfolgende Straßenfläche gemäß Art. 6 BayStrWG zu öffentlichen Verkehrsflächen gewidmet: Die Wegefläche Fl.Nr. 69/5, Gemarkung Karlshuld, wird gemäß Art. 6 und Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
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